WhatsApp: Nutzer könnten abgemahnt werden (Update)
In dem eigentlich familienrechtlichen Verfahren stellte das Amtsgericht Bad Hersfeld - quasi am Rande - fest, dass es nicht erlaubt ist, Kontakte ohne deren vorherige Einwilligung in die WhatsApp-Kontaktliste aufzunehmen. Die Mutter des Sohnes muss deshalb die entsprechende Einwilligung aller Kontakte binnen zwei Monate nachweisen.
Wie der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke gegenüber der Westfalenpost angab, besteht somit tatsächlich für WhatsApp-Nutzer die Gefahr, abgemahnt zu werden. So seien Nutzer des Instant-Messengers nicht berechtigt, die Telefonnummer des Kontaktes einfach weiterzugeben, da dies eine Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung darstelle.
Allerdings sei eine Abmahnwelle unwahrscheinlich: Zum einen nutzen viele der Kontakte wahrscheinlich selbst WhatsApp und haben somit den ABG zugestimmt, zudem sind die Telefonnummern und Namen in vielen Fällen in freien Verzeichnissen verfügbar.
Ob das Urteil einen Einfluss auf die vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichte Klage hat, ist ungewiss: In Deutschland sind Gerichte (in den meisten Fällen) nicht an andere Entscheidungen gebunden, zudem wurde das aktuelle Urteil lediglich an einem Amtsgericht gefällt.
(Update 26.06.2017, 22:04 Uhr): Pressemitteilung von Christian Solmecke
Christian Solmecke hat inzwischen eine ausführliche Pressemitteilung veröffentlicht. In dieser empfiehlt der Rechtsanwalt in erster Linie, den Zugriff von WhatsApp auf die eigene Kontaktliste zu verhindert.
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