WhatsApp: Deutsche AGB müssen sein
Hand auf's Herz: Lesen Sie AGBs immer durch, bevor Sie sie akzeptieren? Insgesamt macht das wohl kaum jemand und die meisten empfinden es wohl eher als ärgerlich, wenn man noch gezwungen wird, zumindest bis zu Ende zu scrollen, bevor man die Bedingungen akzeptieren kann. Die Quote ist also ohnehin gering und wenn die oft mit Fachausdrücken und juristischen Floskeln gefüllten AGBs auch noch in einer anderen Sprache geschrieben sind, dann dürfte das Interesse der Nutzer noch weiter sinken.
"Wenn's eh keiner liest, warum machen wir dann eine sauteure Übersetzung?", so oder so ähnlich dachte wohl der Messenger-Dienst WhatsApp und bot seine AGBs auch für deutsche Nutzer bisher nur in englischer Sprache an. Das rief die Verbraucherzentralen auf den Plan, deren Bundeszentrale gegen WhatsApp klagte und nun recht bekam. Das Kammergericht Berlin hat bestimmt, dass Klauseln innerhalb der AGB intransparent und damit wirkungslos seien, solange sie nicht ins Deutsche übersetzt sind.
Außerdem hat der Kommunikationsdienstleister WhatsApp wohl auch keine rechte Lust, mit seinen Nutzern zu reden: Auf der Website wurde keine zweite Kontaktmöglichkeit neben der Email-Adresse angeboten, was einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellt.
250.000 Euro Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monate drohen dem Unternehmen bzw. seinem CEO, wenn WhatsApp diese beiden Punkte für seine deutschen Verbraucher nicht ändert.
Eine Revision ist für WhatsApp nicht mehr möglich, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof wäre der letzte Weg, sich auch weiterhin eventuell vor deutschen AGBs und einem Kontaktformular drücken zu können. Aber wäre es da nicht einfacher und auch nutzerfreundlicher, die AGB einfach zu übersetzen und mit den Leuten zu reden?