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Warentest: Mobilfunkfirmen als Geldeintreiber für dubiose Drittanbieter

© M. Altmann, Anbieter (M) | Hand­ystress mit Base: Susanne Stolles Sohn Theodor, 16, war in eine Abofalle geraten.
© M. Altmann, Anbieter (M) | Hand­ystress mit Base: Susanne Stolles Sohn Theodor, 16, war in eine Abofalle geraten.
Wer beim Lesen seiner Handyrechnung feststellt, dass er angeblich Spiele, Klingeltöne oder bewegliche Smileys für hunderte Euro gekauft oder abonniert hat, braucht Geduld und Hartnäckigkeit, um das vom Konto abgebuchte Geld zurückzuerhalten. Bei Reklamationen wird oft an die Drittanbieter verwiesen.

Handy-Abofallen: Mobilfunkfirmen treiben Geld für dubiose Drittanbieter ein. So titelt die Stiftung Warentest für das aktuellste Special, für das die Verbraucherorganisation verschiedene Mobilfunkanbieter und deren Abrechnungen genauer unter die Lupe genommen hat. Viele Mobilfunkfirmen ziehen das Geld von den Kunden ein, verweisen sie aber bei Reklamationen dann einfach an die Drittanbieter.

Wie sich Kunden gegen unberechtigte Geldforderungen wehren, erklärt Finanztest in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 21.09.2016 am Kiosk) und ist kostenfrei bereits online abrufbar.

Auf den Mobilfunkrechnungen tauchen diese untergeschobenen Abos oder Services meist als "Sonderdienste" oder "Mehrwertdienste" auf. Was die Kunden angeblich gekauft haben, wird laut der Stiftung in der Regel nicht konkret benannt. Grundsätzlich gilt: Wer nichts bestellt hat, braucht auch nichts zu bezahlen, so Warentest. Doch oft stellen sich die Mobilfunkfirmen stur, beharren auf ihrer Geldforderung, sperren gar den Anschluss. Sie verweisen auf den Drittanbieter und behaupten, Reklamationen könnten nur gegenüber dem Drittanbieter geltend gemacht werden.

Das sehen die Verbraucherschützer von Finanztest allerdings anders. Und das bestätigt auch ein Urteil des Landgerichts Potsdam aus dem letzten Jahr: Kunden können Einwendungen gegen die Forderungen von Drittanbietern direkt gegen das Mobilfunkunternehmen geltend machen. Denn wer eine Zahlung verlangt, kann nicht auf einen Dritten verweisen.

Finanztest empfiehlt: Zuerst gegenüber dem Drittanbieter bestreiten, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Dann beim Mobilfunkunternehmen Widerspruch einlegen und nach abgelaufener Frist die Lastschrift zurückholen. Zudem hat Stiftung Warentest einen Leseraufruf gestartet: Wer Ärger mit seinem Mobilfunkanbieter hat, weil dieser Kosten eines Drittanbieters abgerechnet hat, obwohl nichts bestellt und keine Leistung erhalten wurden, oder weil die Erstattung verweigert und aufgefordert wurde, sich allein mit dem Drittanbieter auseinanderzusetzen, der kann seine Erfahrungen der Stiftung direkt mitteilen.

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Autor: Ronald Matta, 16.09.2016 (Update: 16.09.2016)