Vodafone sperrt Kinox.to und darf Verbindungsdaten nicht löschen
Wie das Landgericht München übereinstimmenden Medienberichten zufolge bereits am 1. Februar 2018 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung festlegte, muss Vodafone für die eigenen Internet-Kunden den Zugriff auf Kinox.to blockieren.
Die einstweilige Verfügung wurde durch Constantin Film erwirkt, die urheberrechtliche Ansprüche durch Dritte verletzt sieht. Die Sperre wird offensichtlich durch eine DNS-Sperre umgesetzt, die sich durch Nutzung eines alternativen DNS-Services leicht umgehen lässt.
Eine weitere Entscheidung fällte das Landgericht netzpolitik.org zufolge am gestrigen Sonntag: So wurde es Vodafone untersagt, in einem konkreten Fall Verbindungsdaten zu löschen. Dabei zeigen diese auf, welche konkreten Personen (genauer: welcher Anschlussinhaber) auf eine „sogenannte Tauschbörse“ zugegriffen haben. Ob es sich bei dieser Tauschbörse um Kinox.to handelt, ist aktuell unklar. Auch in diesem Fall wurde die Verfügung von Constantin Film angestrebt.
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