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Verkauf von Fritzboxen aus Providerbeständen: Gericht entscheidet nach gestriger Anhörung im Mai

Verkauf von Fritzboxen aus Providerbeständen: Gericht entscheidet nach gestriger Anhörung im Mai
Verkauf von Fritzboxen aus Providerbeständen: Gericht entscheidet nach gestriger Anhörung im Mai
Ein Händler hatte Fritzboxen aus Unitymedia-Beständen mit der neuesten AVM-Firmware bespielt und als Gebrauchtartikel weiterverkauft. AVM legte daraufhin Klage ein, die Provider-Modelle seien nicht für den freien Handel gedacht. Gestern gab es zunächst eine mündliche Verhandlung, eine Entscheidung soll aber erst am 14. Mai fallen.

Auch wir berichteten vom Verkauf gebrauchter Fritzbox 6490 Cable Modelle aus Unitymedia-Beständen. 20.000 Stück davon liegen beim Händler Woog. Dieser hatte die providerspezifische und veraltete Unitymedia-Firmware durch die aktuellen Standard-Firmware des Fritzbox-Herstellers AVM ersetzt und die Geräte so auch für andere Kabelanschlüsse funktionsfähig gemacht.

Weil AVM die Unitymedia-Gebrauchtware als preiswerte Konkurrenz zu ihren ungebrandeten Neuprodukten ein Dorn im Auge ist, erwirkte der Hersteller eine einstweilige Verfügung gegen den Weiterverkauf, das Landesgericht in München prüft nun, ob das Verkaufsverbot bestehen bleibt.

Bei der gestrigen, mündlichen Verhandlung ging es vor allem darum, ob Woog nur ein reguläres Update aufgespielt oder aber die Unitymedia-Fritzboxen durch das Update manipuliert hat. Ebenfalls länger diskutiert wurde die Frage, ob das Argument des Umweltschutzes seitens Woop eine Rolle spielt oder nicht. Woop argumentiert, dass sonst 20.000 völlig funktionstüchtige Fritzboxen auf den Müll wandern müssten.

Ein Ergebnis gab es heute noch nicht. Eine Sprecherin des Gerichts verkündete, dass man die Urteilsverkündung für den 14. Mai erwarten könne. Das Gericht wolle sich aufgrund der keineswegs klaren Rechtslage in der Sache Zeit für eine Entscheidung nehmen. Beide Parteien gaben sich im Anschluss zuversichtlich.

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Autor: Christian Hintze, 10.04.2020 (Update: 10.04.2020)