Verfassungsfeindliche Symbole in Spielen nicht mehr generell verboten
Bislang war es für Videospiele, die Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen enthielten unmöglich, eine Altersfreigabe der USK zu erhalten. Die Vorgehensweise sorgte mit Hinblick auf die zum Teil auch für Videospiele reklamierte Kunstfreiheit für Diskussionen und im Falle im Prüfprozess nicht entdeckter Symbole für massive Probleme.
Nun hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle angekündigt, in Zukunft die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§ 86a Abs. 3 StGB) in den Prüfprozess mit einzubeziehen. Diese besagt, dass die eigentlich strafbare Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen dann legal ist, wenn diese im Rahmen der Kunst, Wissenschaft oder der Darstellung von (zeit-)geschichtlichen Vorgängen geschieht.
Die USK betont in der Erklärung ausdrücklich, dass es sich weiterhin um eine Einzelfallprüfung handelt. Somit dürften in Zukunft Titel, die sich kritisch, reflektiert oder kunstvoll mit dem dritten Reich auseinandersetzen eher eine Altersfreigabe erhalten als stumpfe Ballerorgien. Unklar ist, ob die Verwendung solcher Symbole einen Einfluss auf die Altersfreigabe haben wird.
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