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Verbraucherzentrale warnt vor Vodafone: Immer wieder Probleme mit untergejubelten Verträgen

Verbraucherzentrale warnt vor Vodafone: Immer wieder Probleme mit untergejubelten Verträgen
Verbraucherzentrale warnt vor Vodafone: Immer wieder Probleme mit untergejubelten Verträgen
Immer wieder beschweren sich Kunden bei der Verbraucherzentrale, dass ihnen Vodafone-Mitarbeiter in Telefongesprächen Verträge unterjubeln, welche sie gar nicht in Auftrag gegeben haben. Auch nach mehreren Maßnahmen des Verbraucherschutzes gegen den Telefonkonzern hält dies weiter an. Nun gab es ein weiteres Gerichtsurteil, zudem fordert die Zentrale betroffene Kunden dazu auf sich zu melden.

In nur kurzer Zeit sind bereits vier Verfahren gegen Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen untergeschobener Verträge angestoßen worden. Kunden, welche sich mit Fragen an die Vodafone-Telefonhotline gewendet hatten, wurden später mit Bestellbestätigungen von Produkten in ihren Briefkasten konfrontiert, die sie niemals in Auftrag gegeben hatten.

Dabei ist Vodafone bereits mehrfach von der Verbraucherzentrale und Gerichten abgemahnt worden, ein neues Gerichtsurteil verbietet dem Unternehmen nun ausdrücklich Verbraucher über den Abschluss von Verträgen zu benachrichtigen, wenn diese gar nicht bestellt wurden. Eigentlich eine banale Entscheidung, scheinbar nur nicht für Vodafone. Bei künftigen Verstößen werden empfindliche Strafen gegen Vodafone fällig, bis zu 250.0000 Euro können diese pro Einzelfall betragen.

Spezifisch geht es um die Produkte Vodafone TV Connect, Vodafone GigaTV, inklusive HD, Premium Cable, Kabel Digital, Video Select, Vodafone Giga TV App (neues Urteil) sowie Verträge zu Internet- und Festnetzanschluss, also quasi die gesamte Bandbreite an Vodafoneprodukten.

Exemplarisch beschreibt die Verbraucherzentrale mehrere Fälle, darunter einen Kunden, welcher zwecks Umzugs seinen Vertrag gekündigt hatte. Nach einem verpassten Anruf dachte Herr K., dass noch Fragen bestünden und rief die Hotline an. Der Mitarbeiter bewarb ungefragt zahlreiche Vodafone-Produkte und ging auf die Kündigung überhaupt nicht ein. Obwohl Herr K. klarmachte, dass er an keinen weiteren Produkten interessiert sei, erhielt er nur kurz nach dem Anruf eine Mail mit dem Betreff „Ihre Bestellung haben wir angenommen“, ein Tag später erfolgte die Nachricht ein neues Gerät sei auf dem Wege. Wiederum später erhielt er eine Rechnung für die Produkte „Kabel Digital“ und „Video Select“, die Beträge wurden ungefragt von seinem Konto abgebucht.

Die Verbraucherzentrale mahnte Vodafone ab und reichte später Klage ein, woraufhin nun das oben genannte Urteil mit Androhung von bis zu 250.000 Euro Strafe bei Verstoß resultiert. Herr K. ist mit seiner Beschwerde keineswegs alleine, die Verbraucherzentrale gibt an immer wieder Beschwerden gegen Vodafone entgegennehmen zu müssen und fordert betroffene Kunden dazu auf sich bei ihnen zu melden.

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Autor: Christian Hintze, 18.05.2020 (Update:  5.12.2023)