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Verbraucherzentrale klagt gegen Preiserhöhung des PlayStation Plus-Abonnements

Sony, PlayStation Plus Abonnement, Preiserhöhung, Klage, Verbraucherzentrale (Quelle: PAPALAH / Canva)
Sony, PlayStation Plus Abonnement, Preiserhöhung, Klage, Verbraucherzentrale (Quelle: PAPALAH / Canva)
Seit der letzten Preiserhöhung kostet das PS Plus-Abo 72 statt 60 Euro im Jahr. Abonnenten mussten dem nicht zustimmen. Die deutsche Verbraucherzentrale hat dagegen nun eine Klage beim Kammergericht eingereicht.

Die Verbraucherzentrale hat eine Klage gegen Sony Interactive Entertainment eingereicht, um gegen die im September 2023 vorgenommenen Preisanpassungen und bestimmte Klauseln in den AGBs des PlayStation Plus-Abonnements vorzugehen. Der Dienst, der je nach Version zwischen 72 und 152 Euro im Jahr kostet, war zuvor für 59,99 bis 119,99 Euro im Jahr verfügbar.

Bereits im Oktober 2023 hatte die Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung zugestellt, da sie sich an einer Passage in Sonys AGBs störte. Diese besagt, dass Sony den Preis des Abonnements ändern kann, um die entstehenden Kosten zu decken, und die Nutzer mindestens 60 Tage vorher per E-Mail informiert werden. Die Verbraucherzentrale sieht hierin eine unzureichende Absicherung für die Verbraucher, da die Möglichkeit zur Kündigung vor Inkrafttreten der Preisänderung nicht ausreichend sei.

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherzentrale betrifft die Klausel, die Sony das Recht einräumt, die in den PlayStation Plus-Tarifen enthaltenen Spiele und Online-Funktionen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern zu dürfen. Sony darf also jedes Spiel zu jedem Zeitpunkt aus dem Gaming-Abo streichen, ohne dass Abonnenten etwas dagegen tun können.

Auf Anfrage von GamesWirtschaft hat die Verbraucherzentrale bestätigt, dass Sony Interactive bis heute keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, weshalb nun die Klage beim Kammergericht eingereicht wurde. Die erste mündliche Verhandlung ist für den 26. September 2024 angesetzt.

Was passiert, wenn die Klage Erfolg hat?

Die Chancen, dass die Klage Erfolg hat, stehen laut Experten nicht schlecht. Bereits im letzten Jahr hatte die Verbraucherzentrale wegen ähnlicher Preiserhöhungsklauseln von Netflix und Spotify geklagt und vor dem Kammergericht Recht bekommen.

Sollte die Klage erfolgreich sein, wird das aber nicht zu einer Reduzierung der Abo-Kosten führen, sondern dazu, dass Sony seine Abonnenten bei künftigen Preiserhöhungen aktiv um Zustimmung bitten muss. Falls diese Zustimmung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, wird das Abonnement automatisch gekündigt. Was als angemessener Zeitraum gilt, müsste dann von Sony festgelegt werden.

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Autor: Marius Müller,  1.06.2024 (Update:  1.06.2024)