Verbraucherrecht: Anbieter von kostenlosen Apps sollen künftig haften
Der Digitalverband Bitkom hat sich skeptisch zu in der vergangenen Woche gemachten Beschlüssen des EU-Ministerrats über die EU-Richtlinie für ein Vertragsrecht für digitale Inhalte geäußert. Auf Basis der Beschlüsse soll auf EU-Ebene ein spezielles Verbraucherrecht für digitale Güter wie Apps, Musik, Filme oder Spiele sowie online erbrachte Dienstleistungen eingeführt werden.
Gleichzeitig würde mit der Umsetzung der EU-Richtlinie erstmals im EU-Recht das Prinzip von "Daten als Währung" verankert. Das würde bedeuten, dass beispielsweise eine App, die kostenlos zum Download angeboten wird, genauso behandelt wird wie eine kostenpflichtige, wenn der Nutzer im Gegenzug persönliche Daten an den Anbieter weitergibt. Damit stünden dem Verbraucher auch bei kostenlosen Angeboten Gewährleistungsrechte wie Reparatur, Updates oder Rückgabe zu.
Dazu Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Gerade bei kostenlosen Angeboten wie Apps oder Spielen gehen Ansprüche auf Reparatur an der Realität vorbei. Von der Regelung wären die vielen kleinen Anbieter von kostenlosen Apps betroffen. In vielen Fällen stehen hinter Apps keine kommerziell tragfähigen Geschäftsmodelle. Der Gesetzgeber schießt mit solchen Verpflichtungen weit über das Ziel hinaus. Gerade Start-ups, die mit innovativen Lösungen schnell auf den Markt kommen, werden durch solche Vorschriften überfordert und könnten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Anbietern erleiden, die auf anderen, weniger streng reglementierten Märkten wachsen können."
Und der Bitkom konkretisiert seine Bedenken: Nach Ansicht des Bitkom würden durch eine derartige Regelung in der Praxis Gewährleistungsansprüche bei kostenlosen digitalen Gütern immer auf die Rückabwicklung des Geschäftes hinauslaufen, da für den Anbieter eine Reparatur oder Nachbesserung keinen Sinn hat.
Das würde bedeuten, der Verbraucher müsste die App löschen und bekäme seine Daten zurück. Genau letzteres Recht habe der Verbraucher aber bereits durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Jeder Nutzer kann ohne Angabe von Gründen die Löschung seiner Daten verlangen.