Verbot: Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) meldet heute in einer offiziellen Pressemitteilung, dass die Bundesoberbehörde gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion vorgeht, um das Umfeld von Kindern zu schützen. Wie es in der Mitteilung der Regulierungsbehörde heißt, verbietet die Bundesnetzagentur den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion.
Außerdem ist die Bundesnetzagentur bereits gegen mehrere entsprechende Angebote im Internet vorgegangen.
Dazu Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur:
"Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen. Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt."
Verbotene Smartwatches für Kinder
Laut der BNetzA gibt es auf dem deutschen Markt eine große Anzahl von Anbietern, die Smartwatches speziell für Kinder in der Altersklasse von 5 bis 12 Jahren verkaufen, die mit einer laut Ansicht der Behörde illegalen Abhörfunktion ausgerüstet sind.
Diese Uhren verfügen laut BNetzA über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion werde häufig als Babyphone- oder Monitor-Funktion bezeichnet.
Der App-Besitzer könne bestimmen, dass die Kinderuhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung, eine beliebige Telefonnummer anruft. So werde der App-Nutzer in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland aber laut der Behörde verboten.
Rat der BNetzA: Speziell in Schulen auf Uhren mit Abhörfunktion achten
Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Auch Eltern können direkt betroffen sein. Denn sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert die Behörde diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.