Urteil: Vater darf Chats der Tochter überwachen
Ausgangspunkt der Klage ist ein offenbar getrennt lebendes und geschiedenes Elternpaar. Der Vater bat demnach seine neunjährige Tochter, das Passwort für das Smartphone offenzulegen. Mit dem Smartphone kommunizierte die Tochter via WhatsApp nicht nur mit Freunden, sondern auch mit der Mutter respektive der Ex-Frau des nun freigesprochen Vaters.
Der Mutter zufolge sollen die Konversationen beider Kinder mit der Mutter vom Vater entsprechend überwacht worden sein, woraufhin die Mutter ihren Ex-Mann verklagte. Das spanische Provinzgericht Pontevedra sprach den Vater nun frei und beruft sich auf Paragraf 154 des spanischen Zivilgesetzbuch. So müssten und dürften Eltern sich aufgrund der Aufsichtspflicht auch der Kommunikation der Kinder über soziale Netzwerke oder Messenger annehmen.
Das Gericht merkte zudem an, dass die Tochter kein Problem mit dem gemeinsamen Lesen der Nachrichten gehabt habe und es keine Anhaltspunkte gibt, dass der Vater die so erhaltenen Informationen missbräuchlich eingesetzt habe.
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