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Urteil: Unitymedia darf bei Kunden ungefragt zweites WiFi-Netz aufspannen

Urteil: Unitymedia darf bei Kunden ungefragt zweites WiFi-Netz aufspannen (Symbolbild)
Urteil: Unitymedia darf bei Kunden ungefragt zweites WiFi-Netz aufspannen (Symbolbild)
In einem aktuellen Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof Unitymedia erlaubt, die WLAN-Infrastruktur der Kunden zum Auf- respektive Ausbau einer öffentlichen WLAN-Struktur zu nutzen - und schloss sich der Kritik von Verbraucherschützern damit nicht an.

Im aktuellen Rechtsstreit klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Praxis des Kabelnetzbetreibers Unitymedia, ohne explizite Einwilligung des Kunden über dessen Router ein zweites, öffentlich zugängliches WiFi-Netzwerk zu betreiben. Um dies zu verhindern, müssen Kunden selbst widersprechen, was die Verbraucherzentrale monierte.

Der Streit wurde durch mehrere Instanzen ausgetragen, wobei die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht Köln einen juristischen Sieg einfahren konnte, das Oberlandesgericht Köln hingegen gab Unitymedia Recht. Der BGH schloss sich nun dem Urteil der Vorinstanz an.

So handele es sich bei dem zusätzlichen WLAN-Netzwerk zwar um eine Belästigung, durch die Widerspruchsmöglichkeit des Kunden sei diese allerdings nicht unzumutbar und das Vorgehen von Unitymedia somit legal.

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Autor: Silvio Werner, 25.04.2019 (Update: 25.04.2019)