Urteil: O2 darf Nutzung von SIM-Karten in LTE-Routern nicht verbieten
Abhängig vom konkreten Wohnort und auch den eigenen Nutzungsgewohnheiten kann ein Mobilfunktarif auch für die Internetnutzung zuhause eine ausreichende Bandbreite zur Verfügung stellen. So bietet LTE durchaus Geschwindigkeiten von zum Teil deutlich über 100 MBit/s, was auch für HD-Streaming ausreicht.
Darüber hinaus stellt LTE auch dann eine attraktive Alternative zu einem festen Internetanschluss dar, wenn Nutzer etwa zwei Wohnungen besitzen oder häufig unterwegs sind. Dabei gehen einzelne Mobilfunkanbieter unterschiedlich mit der Datennutzung bei unlimitierten Tarifen um.
So legte die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG beim Mobilfunk-Tarif O2 Free Unlimited etwa fest, dass die Nutzung des Tarifes nur in mobilen Geräten ohne festen Anschluss zum Stromnetz erlaubt ist. Diese Regelung führte zumindest bei strenger Auslegung dazu, dass Smartphones als mobile Router genutzt werden konnte, spezielle LTE-Router aber nicht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen diesen Passus geklagt und vor dem Landgericht München I recht bekommen. Die Richter begründeten das Urteil dabei mit der Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet. Dieses legt ausdrücklich fest, dass Kunden selbst das von ihnen verwendete Endgerät zur Realisierung des Internetzugangs wählen können. Dem Gericht zufolge verstößt Telefónica gegen diese Regel.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Telefónica hat Berufung eingelegt. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge wurden auch die Telekom Deutschland GmbH, die mobilcom-debitel GmbH und die Vodafone GmbH verklagt. In diesen Fällen gibt es noch keine Entscheidungen.
Aktuell ist unklar, inwieweit die Telefónica die in ihren Nutzungsbedingungen festgelegte Regeln auch tatsächlich kontrollieren kann, da etwa mobile LTE-Router (Affiliate-Link) nicht von der Nutzung ausgeschlossen sind.
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