Urteil: Facebook verstößt teilweise gegen Verbraucherrecht
Laut einem neuen Urteil des Landesgerichts Berlin verstößt Facebook teilweise gegen geltendes Verbraucherrecht in Deutschland. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vz-bv) insbesondere gegen die Datenschutz- und -nutzungs-Voreinstellungen von Facebook sowie das Kleingedruckte.
Die Datennutzungsbedingungen, denen der Nutzer ztustimmen muss, seien teilweise unwirksam, auch ist eine Klausel unzulässig, die den Nutzern vorschreibt nur ihre echten Namen und Daten anzugeben. Das offizielle Urteil erging am 16. Januar, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
In einem weiteren Punkt konnte sich die vz-bv nicht durchsetzen: Sie wollten den Werbespruch „Facebook ist kosenlos“ mit dem Argument verbieten lassen, dass die User die Facebook-Nutzung mit ihren Daten bezahlten. Das Landesgericht Berlin war hingegend er Auffassung, dass immaterielle Aufwendungen nicht als Kosten anzusehen sind.
Auch vielen Anträgen des vz-bv gegen verschiedene Bestimmungen in den Datenrichtlinien gab das Gericht nicht statt. U.a. hatte die Verbraucherzentrale bemängelt, dass in der Facebook-App ein Ortungsdienst standardmäßig voreingestellt ist, welcher den Chatpartnern die eigene Position verrät.
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