Urteil: Erben haben Recht auf iCloud-Zugang
Der vor dem Landgericht Münster verhandelte Fall drehte sich um einen Familienvater, der während einer Reise im Ausland verstarb. Um möglicherweise Erkenntnisse über den Grund des Todes zu erfahren, erbaten die Erben bei Apple Zugang zu den iCloud-Daten des Verstorbenen - was der Konzern ablehnte.
In der folgenden Klage bekamen die Erben nun vor dem Landgericht Münster Recht, wodurch Apple zur Gewährung eines Zugangs zu den Daten verpflichtet wird. Das Urteil kommt dabei keinesfalls überraschend: Bereits im letzten Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass auch digitale und persönliche Inhalte grundsätzlich zum Erbe gehören - so wie dies auch etwa auch für Briefe gilt.
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Ich bin seit über zehn Jahren journalistisch aktiv, den Großteil davon im Bereich Technologie. Dabei war ich unter anderem für Tom's Hardware und ComputerBase tätig und bin es seit 2017 auch für Notebookcheck. Mein aktueller Fokus liegt insbesondere auf Mini-PCs und auf Einplatinenrechnern wie dem Raspberry Pi – also kompakten Systemen mit vielen Möglichkeiten. Dazu kommt ein Faible für alle Arten von Wearables und insbesondere für Smartwatches. Hauptberuflich bin ich als Laboringenieur unterwegs, weshalb mir weder naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch die Interpretation komplexer Messungen fern liegen.