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Urteil: Erben haben Recht auf iCloud-Zugang

Urteil: Erben haben Recht auf iCloud-Zugang (Symbolbild)
Urteil: Erben haben Recht auf iCloud-Zugang (Symbolbild)
Beim Ableben hinterlässt eine Person inzwischen nicht nur zahlreiche physische Gegenstände, sondern auch eine digitale Präsenz und zahlreiche Daten. Nun hat das Landgericht Münster entschieden, dass Erben ein Zugang zum iCloud-Konto eines Verstorbenen zusteht.

Der vor dem Landgericht Münster verhandelte Fall drehte sich um einen Familienvater, der während einer Reise im Ausland verstarb. Um möglicherweise Erkenntnisse über den Grund des Todes zu erfahren, erbaten die Erben bei Apple Zugang zu den iCloud-Daten des Verstorbenen - was der Konzern ablehnte.

In der folgenden Klage bekamen die Erben nun vor dem Landgericht Münster Recht, wodurch Apple zur Gewährung eines Zugangs zu den Daten verpflichtet wird. Das Urteil kommt dabei keinesfalls überraschend: Bereits im letzten Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass auch digitale und persönliche Inhalte grundsätzlich zum Erbe gehören - so wie dies auch etwa auch für Briefe gilt.

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Autor: Silvio Werner, 24.04.2019 (Update: 24.04.2019)