Urteil: E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden
Das niederländische Unternehmen Tom Kabinet ist als Verkaufsplattform für E-Books in Erscheinung getreten. Konkret sollen Kunden nach der Lektüre die digitale Variante des Buchs löschen und erhalten dann dafür eine Gutschrift. Gegen die Geschäftspraxis hatten zwei niederländische Verlegerverbände geklagt, vor einem dortigen Gericht aber zuerst eine Niederlage erlitten.
Nun hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Sinne der Verleger entschieden. So sei stelle das von Tom Kabinet durchgeführte Geschäft eine sogenannte öffentliche Wiedergabe dar. Die Richter betonen dabei, dass nicht nur die Zahl der gleichzeitigen Nutzer von Belang sei, sondern auch die Zahl der Nutzer, die nacheinander auf das E-Book zugreifen können.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung insbesondere in Hinblick auf die nicht vorhandene Abnutzung digitaler Bücher.