Urteil: Apple muss Kunden umgerechnet rund 1.000 Euro für fehlendes iPhone-Netzteil zahlen
Das könnte teuer werden: Einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge muss Apple Käufer neuerer iPhones (Affiliate-Link) entschädigen. Konkret ergibt sich dieser Anspruch dem 6. Zivilgericht von Goiania zufolge daraus, dass Apple gegen den 39. Artikel des brasilianischen Consumer Code verstoßen habe. Dieser Artikel soll im konkreten Fall auch verbieten, ein Smartphone ohne ein passendes Netzteil zu verkaufen.
Beim Verkauf des iPhones ohne das passende Netzteil soll es sich dem Gericht zufolge um ein sogenanntes Koppelgeschäft handeln. Ein solches liegt vor, wenn ein Geschäfts zwangsläufig ein anderes bedingt, in diesem Fall ist für die Nutzung des iPhones zumindest dem Gericht zufolge auch der Kauf eines entsprechenden Netzteils fällig. Solche Geschäfte sind in Brasilien nicht zulässig. Koppelgeschäfte, welche den Verbraucher über den tatsächlichen Wert täuschen, können auch hierzulande sittenwidrig sein.
Dabei stellt das Gericht nicht nur die Unzulässigkeit der Praxis fest, sondern gibt Kunden zudem ein Recht auf Kompensation durch Apple. Dabei ist dieser Betrag auf 5.000 brasilianische Real festgelegt wurden, was umgerechnet überaus beeindruckenden 991 Euro entspricht. Dabei wurde Apple in Brasilien bereits zu einer Millionenstrafe für die Auslieferung des iPhones ohne Netzteil verurteilt.
Dass Apple kein Ladegerät mehr beilegt, ist eine nach wie vor kontrovers diskutierte Entscheidung. Dabei ergibt sich zweifelslos eine Ressourceneinsparung, wenn Kunden bereits ein Ladegerät besitzen. Interessanterweise ist es allerdings gerade Apple, welches nach wie vor am Lightning-Anschluss festhält, statt auf den weit verbreiteten USB Typ C-Port zu setzen.