Urteil: Amazons Dash Buttons sind rechtswidrig (Update)
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, haben die Verbraucherschützer vor dem Landgericht München I einen juristischen Sieg erringe können.
So stellte das Landgericht München I fest, dass die von Amazon angebotenen Dash Buttons gegen geltendes Recht verstoßen. So behalte sich Amazon das Recht vor, bei einer Bestellung etwa ein anderes Produkt zu liefern, als der Kunde bei der Einrichtung des Buttons ausgewählt hat. Zudem können sich die AGBs oder der Preis in der Zwischenzeit deutlich verändert haben.
Die Richter des Landgerichts stellten im Urteil klar, dass Kunden unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung über den Preis und über die tatsächlich bestellten Ware informiert werden müssen. Darüberhinaus fehlt auf dem selbst Button ein Hinweis, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird.
Übereinstimmenden Medienberichte zufolge hat Amazon bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
(Update 02.03.2018, 9:15 Uhr): Statement von Amazon
Amazon übermittelte uns folgendes Statement:
„Innovation steht im Mittelpunkt unserer andauernden Mission, das Einkaufserlebnis für Amazon-Kunden auf der ganzen Welt zu verbessern. Dash Buttons sind ein Paradebeispiel dafür und bieten dem Kunden eine völlig neue und besonders komfortable Möglichkeit, Dinge des täglichen Bedarfs zu bestellen. Der Schutz der Kundenrechte ist uns sehr wichtig und wird durch den Dash Button gewährleistet. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen und dass es dem Kunden erlaubt sein sollte, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie er einkaufen will. Das Feedback, das wir in Deutschland und Österreich erhalten haben, zeigt, dass die Kunden diese neue und innovative Art des Einkaufs schätzen. Daher werden wir gegen die Entscheidung des Landgerichts München Berufung einlegen.“