Urteil: Amazon muss Gebrauchtware besser kennzeichnen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband konnte sich mit einer Klage gegen Amazon durchsetzen. So entschied dass Landgericht München, dass der Online-Händler Kunden in bestimmten Fällen wichtige Informationen über das Produkt vorenthalten hat.
Konkret ging es um ein Smartphone. Dieses wurden von Amazon mit der Bezeichnung Refurbished Certificate angeboten. In diesem Fall wurde der Kunde dem Gericht zufolge darüber im Unklaren gelassen, dass es sich um ein bereits in Gebrauch befindliches Gerät handele, wobei auch die wörtliche Übersetzung der englischen Bezeichnung keinen Hinweis auf den Zustand gebe.
Im Verfahren schloss sich das Gericht nicht der Auffassung an, dass es sich bei Refurbished um einen dem Durchschnittskunden geläufigen Begriff handele. Das noch nicht rechtskräftige Urteil verbietet es Amazon nun, gebrauchte Smartphones ohne eindeutigen Hinweis auf den gebrauchten Zustand anzubieten.
[Update, 03.09.2018 18:30]
Amazon hat uns korrekterweise darauf hingewiesen, dass es im Gerichtsverfahren tatsächlich nur um ein einzelnes Smartphones und nicht, wie von uns behauptet, um mehrere Smartphones ging. Der Abschnitt wurde entsprechend angepasst.
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