Urteil: Abschaffung der Störerhaftung bestätigt
Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil des Landgerichts München I bestätigt, welches den Netzaktivisten Tobias McFadden zur Zahlung von Abmahngebühren in Höhe von 506 Euro zuzüglich Zinsen verpflichtet.
Gleichzeitig verneinte das Gericht einen Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers Sony Music gegenüber McFadden. So hatte Sony Music gefordert, dass der Beklagte den WLAN-Hotspot abschaltet.
So verwarf das Oberlandesgericht den Einwand von Sony Music, dass das im Sommer 2017 in Kraft getretene, neue Telemediengesetz gegen europäisches Recht verstößt. Diese Gesetzesnovelle soll Betreiber frei zugänglicher WLANs eben vor der sogenannte Störerhaftung schützen.
Sony Music hat angekündigt, in Revision zu gehen, somit ist das Urteil noch nichts rechtskräftig und wird demnächst vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
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