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Urheberrechtsabgaben: Einigung für USB-Sticks und Speicherkarten

Urheberrechtsabgaben: Einigung für USB-Sticks und Speicherkarten.
Urheberrechtsabgaben: Einigung für USB-Sticks und Speicherkarten.
Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben bei den Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten eine Einigung erzielt, die Hersteller und Importeure zahlen müssen. Die ausgehandelten Beträge gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2012.

Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich endlich auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Demnach zahlen Hersteller und Importeure ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 0,30 Euro. Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis einschließlich 8 GB lediglich 0,14 Euro.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder bewertet den jetzt beschlossenen Gesamtvertrag als ein gutes Ergebnis für alle Seiten, da die Unternehmen endlich Planungssicherheit hätten. Nicht zuletzt würden nun die Verbraucher durch niedrigere Preise profitieren. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert.

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll laut Bitkom das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker sowie Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig.

Allerdings erneuerte der Branchenverband Bitkom auch seine Kritik am Pauschalabgabensystem, das laut Ansicht des Verbands komplett abgeschafft und durch Vergütungsmodelle ersetzt werden sollte. Dazu Rohleder: "Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können."

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Autor: Ronald Matta, 26.06.2019 (Update: 29.03.2022)