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Urheberrechtsabgabe: 13,19 Euro für privat genutzte PCs und Notebooks

Urheberrechtsabgabe: 13,19 Euro für privat genutzte PCs und Notebooks
Urheberrechtsabgabe: 13,19 Euro für privat genutzte PCs und Notebooks
Nach 3-jährigen Verhandlungen haben sich Herstellerverbände und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Urheberrechtsabgabe geeinigt. Für stationäre PCs und Notebooks fallen 13,19 Euro pro Gerät an.

Nach den seit rund 3 Jahren andauernden Verhandlungen haben sich jetzt die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst mit den in den Verbänden BCH und Bitkom zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs endlich über die sogenannte Urheberrechtsabgabe geeinigt.

Hersteller und Importeure privat genutzter stationärer PCs und Notebooks zahlen laut der Einigung 13,19 Euro pro Gerät. Für kleinere Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Der Tarif für gewerblich genutzte Computer liegt bei 4 Euro pro Gerät. Nicht erfasst von der Regelung sind Tablet Computer. Wie der Bitkom mitteilte, erhalten angeschlossene Verbandsmitglieder auf alle Tarife einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent.

Mit der Einigung haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit, so der Bitkom. Der aktuelle Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft mindestens bis Ende 2016. Nach Bitkom-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.

Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie beispielsweise Computer, Drucker, Kopierer aber auch auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig.

Wie die beteiligten Parteien betonen, wird in dem Vertrag erstmals ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt (ext. Link PDF Padawan-Urteil). Der EuGH hatte höchstrichterlich bestätigt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss. Der Grund ist, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit primär privat genutzten PCs. Daher gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für privat und gewerblich eingesetzte Computer.

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Autor: Ronald Tiefenthäler, 27.01.2014 (Update: 27.01.2014)