USB-C-Pflicht startet in Deutschland am 28. Dezember für Smartphones, eReader und Co., aber mit Ausnahmen
Die USB-C-Pflicht wurde von der EU bereits im Herbst 2022 verabschiedet, kurz darauf wurde der 28. Dezember 2024 als Stichtag festgelegt, bis zu dem Mitgliedsstaaten diese Richtlinie im nationalen Recht umsetzen sollten. Das geschieht in Deutschland offenbar pünktlich, denn der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die notwendigen Änderungen spezifiziert. Das Gesetz soll am 28. Dezember in Kraft treten.
Wichtig zu erwähnen ist, dass in Deutschland der Verkauf von Produkten, die vor diesem Stichtag produziert wurden, weiterhin gestattet ist, auch wenn diese per Lightning oder Micro-USB geladen werden, und auch gebrauchte Produkte sind nicht von der USB-C-Pflicht betroffen. Das Ziel ist vor allem, die Ladestecker von Smartphones zu vereinheitlichen – eine klare Anspielung auf das Apple iPhone, das bis zum Launch des iPhone 15 (ca. 820 Euro auf Amazon) noch mit einem proprietären Lightning-Anschluss ausgestattet war, wobei das Gesetz auch besonders günstige Android-Smartphones zwingt, USB-C statt Micro-USB zu verbauen.
Das Gesetz gilt unter anderem auch für Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, Gaming-Handhelds, portable Lautsprecher, eBook-Reader, TWS, Tastaturen, Mäuse und Navis. Laptops fallen erst ab 28. Dezember 2026 unter diese neue Regelung, mit Ausnahme von Gaming-Laptops und mobilen Workstations, die ein Ladegerät erfordern, das über 100 Watt Energie bereitstellen kann. Ein Symbol auf Verpackungen muss künftig klar darauf hinweisen, ob sich ein Ladegerät in der Packung befindet.
Laut des Gesetzesentwurfs könnte der weltweite Umsatz, der mit Ladegeräten und Kabeln erzielt wird, durch dieses Gesetz um bis zu 9,9 Prozent sinken. Wichtig zu erwähnen ist, dass das Gesetz ausschließlich für Geräte gilt, die über einen kabelgebundenen Ladeanschluss verfügen, ein iPhone ganz ohne Anschlüsse wäre daher nach wie vor zulässig. Derzeit wird an einer Lösung gearbeitet, um auch drahtloses Laden zu vereinheitlichen.