US-Urteil: Einbetten von Tweet kann illegal sein, Snapchat-Fotos werden gemeinfrei
Das noch nicht rechtskräftige und auch in Widerspruch zu anderen amerikanischen Gerichtsentscheidung stehende Urteil gibt an, dass das Einbinden eines Tweets unter Umständen fremdes geistiges Eigentum verletzen kann.
Konkret geht die Entscheidung auf einen Vorfall im Jahr 2016 zurück. Damals teilte der Fotograf Justin Goldman ein Foto via Snapchat, welches dann auf Imgur und mittelbar in Tweets von Twitter-Nutzern landete. Diese Tweet wurden wiederum von verschiedenen Nachrichtenseiten eingebunden.
Das Gericht entschied nun - durchaus überraschend - dass dabei die Webseiten das geistige Eigentum des Fotografen verletzt hätten und ließen die Argumentation der Medien, dass sich das Foto auf den Twitter-Servern und nicht auf den eigenen befunden habe, nicht gelten.
Eine Verurteilung der Medien ist mit dem Urteil nicht verbunden. Das Gericht kam zudem zu dem Schluss, dass der Fotograf das Foto durch die Verbreitung über Snapchat in die Gemeinfreiheit gelassen hätte.