Tumor durch Handystrahlung: Berufungsgericht spricht Italiener Entschädigung zu
Die Diskussion über mögliche Gesundheitsschäden durch Handystrahlung polarisiert noch immer. WHO und IARC (International Agency for Research on Cancer) haben 2011 hochfrequente elektromagnetische Felder in Verbindung mit Benutzung von Mobiltelefonen als möglicherweise krebserregend für den Menschen eingestuft, dem sich auch jüngere Studien anschließen. Zu anderen Ergebnissen und aktuellen Bewertungen von Handystrahlung kommt unter anderem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Auch für Kinder bestehe laut BfS kein erhöhtes Tumorrisiko.
In Italien hat jetzt ein Gericht einem Mann, der als Techniker beruflich 13 Jahre lang im Durchschnitt zweieinhalb Stunden pro Tag mit seinem Handy telefonierte und an einem gutartigen Tumor im Ohr erkrankt war, eine Entschädigung zuerkannt. Laut Medienberichten sah das Berufungsgericht in Turin den Zusammenhang zwischen langer Nutzung des Mobilfunktelefons und der Erkrankung (Akustikusneurinom) des Italieners als erwiesen an, nachdem das Gericht in Aosta dem Mann bereits eine Berufskrankheitspension bei der Arbeitsunfallversicherungsanstalt INAIL zugesprochen hatte.
Die Anwälte des 63-jährigen Italieners konnten die Richter laut La Repubblica davon überzeugen, dass die berufsbedingte lange und intensive Nutzung des Mobiltelefons für die Erkrankung verantwortlich war. Dem Bericht aus Italien zufolge ist dies ist der zweite Fall weltweit, der zugunsten eines von derselben Krankheit betroffenen Arbeitnehmers endete. Vor einigen Jahren hatte das Berufungsgericht von Turin bereits einem ehemaligen Mitarbeiter von Telecom Italia eine Entschädigung zugesprochen, der von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten wurde.
Das Forum Mobilkommunikation (FMK) aus Wien, das die Interessen der österreichischen Elektro- und Elektronikindustrie vertritt, reagierte bereits auf die Medienberichte "Tumor wegen Handytelefonieren" und sieht keinen Zusammenhang zwischen Mobilfunk und Gesundheit. Für den Interessenverband aus Österreich sei es nicht nachvollziehbar, wie ein italienisches Arbeitsgericht auf das Urteil gekommen ist.