Tablets: Apple vs. Samsung - Berufungsverfahren gestern eröffnet
Zunächst geht es um die Frage, ob das Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 aufgehoben wird. Samsungs Ziele dürften dementsprechend klar sein, allerdings will sich Apple mit dem möglichen Verkaufsverbot in Deutschland nicht zufrieden geben und strebt ein europaweites Verbot an.
Die "Gebrauchsmusterschutzverletzung" bezieht sich nur auf die Optik des Gerätes und nicht etwa auf die Patente zu Software oder der Technik. Dazu, ob die Optik des Samsung Tablets eine Kopie oder starke Annäherung an die des Ipads sei, wollte sich der zuständige Richter gestern noch nicht äußern. Somit ist auch eine ungefähre Richtung, in welche der Prozess verlaufen könnte, noch unklar.
Mit einem Urteil in dem vorliegenden Fall wird am 31.01.2012 gerechnet.
Bis ein rechtsverbindlicher Urteilsspruch erfolgt ist, bleibt aber dennoch die Möglichkeit, sich das Galaxy Tab 10.1N in Deutschland zu kaufen.
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