Streamingdienste: Ab nächstem Jahr mindestens 30% europäische Filme
Die am Dienstag beschlossene Änderung der EU-Medienrichtlinie betrifft insbesondere Streamingdienste: Deren Content soll in Zukunft mindestens zu 30 Prozent aus europäischen Produktionen bestehen. Inkrafttreten wird die nicht einstimmig getroffene Entscheidung nicht sofort, da Details noch zwischen dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament abgestimmt werden müssen.
Eine weitere Änderung kommt auch auf Youtuber zu: Vorgaben zum Jugendschutz und Werbung sollen künftig auch auf Youtube und Live-Streaming-Plattformen gelten. Konkret soll etwa Werbung für Tabakprodukte und Alkohol verboten werden, Sponsoring zudem klarer gekennzeichnet werden.
Die Änderungen könnten frühestens Anfang 2018 wirksam werden, unter Umständen auch erst in der zweiten Jahreshälfte.