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Stiftung Warentest: Werbeeinblendungen bei Amazon Prime Video rechtswidrig - mit Musterbrief 2,99 Euro zurückfordern

Prime-Abonnenten aufgepasst! Ab 5. Februar zeigt Amazon Werbung bei Prime Video - Stiftung Warentest hält dies für rechtswidrig und bietet Hilfe mit Musterbrief.
Prime-Abonnenten aufgepasst! Ab 5. Februar zeigt Amazon Werbung bei Prime Video - Stiftung Warentest hält dies für rechtswidrig und bietet Hilfe mit Musterbrief.
Amazon klatscht zahlenden Prime-Abonnenten ab 5. Februar bei Amazon Prime Video einfach Werbeeinblendungen in die Filme und Serien. Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest hält die Werbung in Prime-Videos für rechtswidrig und zeigt, was Prime-Kunden dagegen tun können - inklusive Musterbrief.

Der US-amerikanische Onlineversandhändler Amazon bekommt in Deutschland Ärger mit seinem Streaming- und Video-on-Demand-Angebot Amazon Prime Video. Der Grund: Amazon startet am am 5. Februar 2024 mit seinen angekündigten, zusätzlichen Werbeeinblendungen bei Prime Video. Bisher konnten Prime-Abonnenten Prime Filme und Serien ohne lästige Werbung genießen. Amazon-Kunden, die künftig keine Werbung sehen wollen, müssen ab dem Stichtag zusätzlich zu den Prime-Gebühren noch 2,99 Euro extra jeden Monat bezahlen. Stiftung Warentest hält das für rechtswidrig und rät Prime-Kunden sich zu wehren.

Für die Juristen von Warentest stellt die Einführung von Werbeeinblendungen bei Amazon Prime Video im Grunde eine Preiserhöhung dar. Eine solche Erhöhung sei nur mit Zustimmung der Kunden zulässig, wie der Bundesgerichtshof in verschiedenen Fällen bereits entschieden habe. Tatsächlich entschied zuletzt das Kammergericht in Berlin, dass Spotify und Netflix nicht befugt sind, einseitig die Preise zu ändern. Die Juristen von test.de sind davon überzeugt, dass auch Amazon nicht berechtigt ist, ohne Zustimmung der Kunden Werbung in die Prime-Videos einzufügen.

Warentest bietet sogar einen Musterbrief, mit dem betroffene Prime-Kunden Amazon auffordern können, die Werbung zu unterlassen. Bisher hat Amazon solche Forderungen allerdings zurückgewiesen. In diesem Fall bleibt den Abo-Kunden nur der Weg, selbst rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Amazon-Prime-Kunde hat bereits Klage beim Amtsgericht Neukölln eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der Werbeeinblendungen festzustellen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Klagen folgen.

Eine außergerichtliche Schlichtung verweigert Amazon bisher. Alternativ können Amazon-Kunden ihr Prime-Abo kündigen. Amazon erstattet in diesem Fall anteilig die nicht verbrauchten Abo-Gebühren. Wichtig: Die Kündigung ist keine Einbahnstraße, daher auch Amazon kann Kunden kündigen, die nicht mitmachen. Bestehen Kunden auf ihrem Recht auf werbefreie Videos, müssen sie mit einer Kündigung rechnen. Warentest geht davon aus, dass Amazon bei Kunden, die ohne Preisaufschlag werbefrei Prime Video nutzen wollen, davon Gebrauch machen wird.

Zeigt Amazon rechtswidrige Werbung, müssen sie die Einnahmen daraus erstatten, so die Juristen von test.de. Sie fordern, dass Amazon den Kunden mindestens 2,99 Euro pro Monat zurückzahlt, solange diese keine werbefreien Filme schauen können.

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Quelle(n)

Stiftung Warentest

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Autor: Ronald Matta,  1.02.2024 (Update:  1.02.2024)