Staatstrojaner: Regierung plant massiven Einsatz
Der neue Gesetzentwurf soll Ermittlern weitreichende Rechte zum Einsatz des Staatstrojaners einräumen. Beispielsweise sieht der Entwurf vor, dass die Polizei bald flächendeckend Computer und Smartphones hacken darf, auch bei geringeren Delikten.
Damit eröffnet die Regierung aus CDU/CSU und SPD einen Großangriff auf verschlüsselte Kommunikation über das Internet. Das Justizministerium hat unter Minister Heiko Maas (SPD) die nun veröffentlichte „Formulierungshilfe“ erdacht, womit der Gesetzgeber klare Rechtsgrundlagen zur heimlichen Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung mittels Staatstrojaner schaffen soll.
Konkret soll es Ermittlern und Strafverfolgern damit möglich werden Online-Kommunikation z.B. über Skype, WhatsApp, Telegram & Co abzuhören. Entschlüsselungen sollen dabei durch Wanzen an der Quelle umgangen werden. Bisher ist es Ermittlungsbehörden erlaubt bei 38 spezifischen Straftaten klassische Telekommunikationsüberwachungen durchzuführen. Der Entwurf sieht nun vor die Überwachung in allen 38 Fällen in Zukunft auch über das staatliche Hacken von Computern und Smartphones auszuweiten.
Als Begründung wird einmal mehr der Terrorismus angeführt. Das Bundesverfassungsgericht hatte noch verlangt, dass derartig intensive Eingriffe in das Privatleben nur bei akuter Gefährdung von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen durchgeführt werden dürfe. Die Bundesregierung plant nun scheinbar die Ausweitung auch auf weniger akut gefährliche Straftaten, wie z.B. Steuerhinterziehung, Betrug oder „Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstelllung ...“.
Immerhin soll für die neuen Befugnisse ein Richtervorbehalt gelten.
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