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Sonos ändert AGBs und darf nun Daten an Dritte weitergeben

Der Verkauf von Kundendaten ist laut den neuen AGBs von Sonos nicht mehr explizit verboten. (Quelle: PR Newswire)
Der Verkauf von Kundendaten ist laut den neuen AGBs von Sonos nicht mehr explizit verboten. (Quelle: PR Newswire)
Sonos hat seine ABGs angepasst und dabei eine wichtige Klausel gestrichen, die den Verkauf von Kundendaten untersagt. Wer seine Sonos-Geräte weiter nutzen möchte, ist gezwungen, die AGBs zu akzeptieren.

Sonos hat im Juni 2024 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) geändert. Die vorherigen AGBs, zuletzt aktualisiert im März 2023, enthielten eine klare Sicherheitsklausel, die besagte: „Sonos verkauft keine persönlichen Informationen über seine Kunden und wird diese auch nicht verkaufen.“ Diese Passage wurde nun entfernt.

Die neuen AGBs geben an, dass Daten an „Verkäufer oder Vertreter, die in unserem Auftrag für die in dieser Erklärung beschriebenen Zwecke arbeiten,“ weitergegeben werden können. Das bedeutet, dass persönliche Daten von Sonos-Kunden nun potenziell breiter gestreut werden könnten, als es zuvor der Fall war. Besonders besorgniserregend für viele Nutzer ist das Fehlen der klaren Garantie, dass keine persönlichen Daten verkauft werden.

Erschwerend hinzu kommt, dass sich Nutzer von Sonos-Lautsprechern kaum dagegen wehren können. Wer die AGBs nicht akzeptiert, kann seine Sonos-App nicht benutzen. Angestoßen wurde diese Kontroverse von dem US-amerikanischen YouTuber Louis Rossman, der für seine Unterstützung der Recht-auf-Reparatur-Bewegung und seine Kritik an der Unternehmenspolitik von Apple bekannt ist.

Deutsche Nutzer sind nicht betroffen

Auch die deutschen ABGs wurden im Juni 2024 angepasst. Die Schutzklausel, die besagt, dass Sonos personenbezogene Daten seiner Kunden nicht zum Verkauf anbietet, wurde hier aber nicht gestrichen. Sonos Nutzer in Deutschland scheinen von der Datenschutzproblematik also nicht betroffen zu sein, wobei fraglich ist, ob das mit Blick auf die DSGVO überhaupt möglich wäre.

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Autor: Marius Müller, 14.06.2024 (Update: 14.06.2024)