Senkung der E-Auto-Prämie: Keine Förderung mehr für Plugin-Hybrid-Autos, Deckel für Gesamtförderung
Für die einen ist die Senkung der staatlichen E-Auto-Prämie längst überfällig, andere würden die Fördermittel vom Staat für Elektroautos am liebsten sofort abschaffen. Die IG-Metall kritisiert hingegen das Sparprogramm für Elektroautos der Bundesregierung. Vor allem die beschlossene Deckelung der Förderung sei für die Verbraucher ein unkalkulierbares Risiko, da E-Auto-Käufer nicht wissen, ob zum Liefertermin des E-Autos noch Fördermittel im staatlichen Topf vorhanden sind und eventuell auf den Kosten sitzen bleiben, so die Gewerkschaft.
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) begründet die Entscheidung so:
Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.
Konkret ändert sich das für die Förderung von Elektroautos:
Förderung ab dem 1.1.2023
- Plug-In-Hybridfahrzeuge: Förderung bis 31.12.2022, danach keine Förderung mehr.
- BEV und Brennstoffzellenfahrzeuge: bei Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro gibt es 4.500 Euro, für Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro gibt es 3.000 Euro.
Förderung ab dem 1.9.2023
- Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt
Förderung ab dem 1.1.2024
- BEV und Brennstoffzellenfahrzeuge: bei Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro gibt es 3.000 Euro, teurere Fahrzeuge erhalten keine Förderung mehr.
- Förderung bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
Achtung Kostenfalle: Maßgeblich für den Erhalt der Kaufprämie für E-Autos bleibt das Datum des Förderantrags, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Wird das neue E-Auto nicht rechtzeitig geliefert, war's das mit der Kaufprämie und der Autokäufer geht leer aus.
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