Security: BSI-Chef fordert Mindesthaltbarkeitsdatum für IT-Systeme
In dem Interview mit der Wirtschaftswoche spricht sich der BSI-Chef Arne Schönbohm insbesondere für ein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ für Hard- und Software aus. In diesem Zeitraum soll der Hersteller für einen einwandfreien Zustand garantieren und für Schäden haften.
Für Käufer der Systeme soll das Ablaufen des Haltbarkeitsdatum wiederum der Signal für einen Neukauf oder die eigenständige Absicherung der Programme sein, da für eventuell auftretende Schäden bei Dritten dann der Käufer haften muss.
Vor einem solche Haftungsrecht will das BSI erst einmal ein IT-Gütesiegel als Qualitätskriterium etablieren, so Schönbohm. Im Rahmen dieses Qualitätssiegels müssten Hersteller eindeutig definierte und auch einklagbare Leistungszusagen machen. Gleichzeitig warnt der BSI-Chef aber auch davor, alle Eventualität der Digitalisierung durchzuregulieren.
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