Samsung wird zu einer Millionenstrafe verurteilt, nachdem Kunden belogen wurden
Die Australian Competition & Consumer Commission (ACCC) hat Samsung im Juli 2019 verklagt, nachdem die Konsumentenschutz-Behörde hunderte Beschwerden von den Kunden des Unternehmens erhalten hat, deren Smartphones einen Tauchgang nicht überstanden haben.
Samsung soll insgesamt neun unterschiedliche Werbespots auf sozialen Netzwerken und auch in Geschäften ausgestrahlt haben, die Kunden suggeriert haben, dass es in Ordnung wäre, die Smartphones des Herstellers im Pool oder auch in Süßwasser-Seen zu nutzen. Da dies nicht der Fall war, spricht der Konsumentenschutz von irreführender Werbung.
Diese Werbekampagne lief von März 2017 bis Oktober 2018. Die Klage bezieht sich vor allem auf die Galaxy S7-Serie, die Galaxy S8-Serie, die Galaxy Note8-Serie, das Galaxy A5 und das Galaxy A7. All diese Geräte besitzen eine IP68-Zertifizierung, sodass die Smartphones theoretisch Tauchgänge bis zu 30 Minuten bei einer Tiefe von maximal 1,5 Metern überstehen sollten. Samsung beschreibt die Schutzklasse folgendermaßen:
Die IP68-Zertifizierung definiert zum einen, dass das Gerät staubdicht ist, zum anderen den Schutz vor dauerndem Untertauchen bis maximal 1.5 Meter Wassertiefe für maximal 30 Minuten. Dies bezieht sich natürlich auf klares Wasser, bei anderen Flüssigkeiten, z.B. Salzwasser, Seifenlauge, Alkohol oder erhitzten Flüssigkeiten, besteht der Schutz nicht. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Abdeckungen des Gerätes stets vollständig verschlossen sind, sodass kein Wasser eindringen kann.
Laut der ACCC hat Samsung zugegeben, dass die betroffenen Smartphones trotz dieser Schutzklasse den Kontakt mit Wasser nicht unbedingt überstehen. Wird das Gerät beispielsweise aufgeladen, während der USB-Stecker noch nass ist, kann dies zu Korrosion führen. Da Samsung seine Kunden nicht auf mögliche Risiken oder Einschränkungen hingewiesen hat, muss der Konzern jetzt eine Strafe von 14 Millionen AUD (ca. 9,2 Millionen Euro) bezahlen.