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Samsung in Australien wegen irreführender Galaxy Handy-Werbung verklagt

Ausgeplanscht: ACCC zerrt Samsung in Australien wegen irreführender Galaxy Handy-Werbung vor Gericht.
Ausgeplanscht: ACCC zerrt Samsung in Australien wegen irreführender Galaxy Handy-Werbung vor Gericht.
Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission ACCC zerrt Smartphone-Hersteller Samsung vor Gericht. Der Vorwurf: Irreführende und damit unlautere Werbung bei der Wasserdichtheit der Samsung-Smartphones.

Samsung bewirbt viele seiner Smartphones mit einem Staub- und Wasserschutz gemäß IP67 oder IP68. Wie Samsung Schweiz erklärt, handelt es sich dabei um einen Schutzgrad gegen das Eindringen von Fremdkörpern wie Staub (erste Ziffer) und klares Wasser (zweite Zahl). Demnach bedeutet eine IP68-Zertifizierung für ein entsprechendes Samsung-Handy zum einen, dass das Smartphone staubdicht ist, zum anderen, dass das Phone dauerndes Untertauchen bis maximal 1,5 Meter Wassertiefe für maximal 30 Minuten aushält.

Wie Samsung in seiner Übersicht betont, bezieht sich der Schutz auf klares Wasser. Bei anderen Flüssigkeiten wie beispielsweise Salzwasser, Seifenlauge, Alkohol oder erhitzten Flüssigkeiten, besteht der Schutz nicht. Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC) will jetzt den südkoreanischen Elektronikgiganten Samsung deswegen vor Gericht verklagen. Nach Meinung der australischen Behörde habe der Smartphone-Hersteller die Verbraucher mit irreführender Werbung über die Wasserbeständigkeit der Galaxy-Handys getäuscht.

Seit etwa Februar 2016 wirbt Samsung laut der offiziellen Pressemeldung der ACCC in Social Media, Online, TV, Billboards, Broschüren und anderen Medien dafür, dass die Galaxy-Smartphones wasserdicht sind und sie in Ozeanen und Schwimmbädern verwendet werden können. Der ACCC gibt an, dass sich dies auf über 300 Werbeanzeigen in Australien beziehe. In dieser Werbung habe Samsung fälschlicherweise und irreführend dargestellt, dass die beworbenen Galaxy-Phones für die Verwendung in allen Arten von Wasser geeignet seien, einschließlich Meerwasser und Schwimmbädern.

Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission ACCC sieht deshalb Handlungsbedarf. Samsung soll zahlreichen Verbrauchern die Gewährleistungsansprüche verweigert haben, weil diese ihrer Smartphones in einer "unsachgemäßen Weise" im Wasser verwendet hätten und deshalb beschädigt wurden. Die ACCC-Klage bezieht sich auf die Samsung-Smartphones Galaxy S10e, S10, S10 Plus, S9, S9 Plus, S8, S8 Plus, S7, S7 Edge, Note 9, Note 8, Note 7, A8, A7 und A5, die im Zeitraum von 2016 bis 2019 hergestellt wurden.

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Autor: Ronald Matta,  4.07.2019 (Update: 12.02.2022)