Samsung: Kein Verkaufsverbot für Apple-Geräte mit 3G in den Niederlanden
Vergangenen Freitag hat ein Gericht in Den Haag den Versuch von Samsung gestoppt, Produkte von Apple, die 3G-Technik nutzen, mit einem Verkaufsverbot zu belegen. Im Gegenzug wurden aber auch die entsprechenden Gegenbehauptungen seitens Apple vom Gericht abgewiesen. Beide Streithähne müssen ihre Gerichtskosten selber bezahlen.
Samsungs Antrag für ein Verkaufsverbot der Apple-Geräte mit 3G stützte sich auf die Behauptung, Apple habe seit dem Jahr 2007 keine Lizenzgebühren für die vom Konzern aus Cupertino genutzten Patente an Samsung entrichtet. Apples Gegenbehauptung berief sich darauf, dass Samsung bis zum Jahr 2010 überhaupt keine Lizenzgebühren erhoben habe.
Für Samsung wird es nach dem Urteil von Den Haag nun schwer, in anderen Staaten der EU ein Verkaufsverbot gegen Apples iPhone 4S durchzusetzen, meint der Patentexperte Florian Müller von Fosspatents. Gegenüber Reuters sagte Müller: „Apple wird Übersetzungen in Italienisch und Französisch des Urteils in den Niederlanden mitnehmen. Für Samsung wird es nun schwierig auf Basis seiner 3G-Patente in der EU eine Verfügung zu erhalten.“