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Samsung: Italienische Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung wegen angeblich irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken ein

Samsung: Italienische Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung wegen angeblich irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken ein.
Samsung: Italienische Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung wegen angeblich irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken ein.
Die italienische Wettbewerbs- und Kartellbehörde AGCM hat eine Untersuchung gegen Samsung Electronics Italia sowie den britischen Sales-Promoter Opia und den italienischen Refurber World Business wegen angeblich irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken bei Trade-ins eingeleitet.

Samsung steht in Italien großer Ärger ins Haus. Die italienische Wettbewerbs- und Kartellbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) in Rom, hat heute (27. April 2022) gegen die Ländervertretung Samsung Electronics Italia, sowie zwei weitere Firmen, den britischen Sales-Promoter Opia und den italienischen Anbieter von Refurbed-Geräten World Business aus Neapel, eine Untersuchung mit Durchsuchung der Büros eingeleitet.

Der Vorwurf der Wettbewerbsbehörde in Italien: Samsung habe in Italien zusammen mit Opia und World Business angeblich irreführende und aggressive Geschäftspraktien für die sogenannten Trade-in-Aktionen von Altgeräten beim Kauf von neuen Samsung-Geräten eingesetzt. Samsung Italia arbeitet offenbar mit Opia für Werbeaktivitäten bei den Galaxy-Smartphones zusammen, World Business ist auf den Verkauf von generalüberholten, elektronischen Geräten spezialisiert.

Bei solchen Trade-ins bieten Hersteller den Kunden beispielsweise die Möglichkeit, ihr altes Smartphone beim Kauf eines neuen Handys zu einem bestimmten Rückkaufspreis abzugeben. Nach Ansicht der italienischen Kartellbehörde fehle es jedoch im Falle von Samsung Italia an angemessenen und klaren Informationen für solche Aktionen, so dass der Verbraucher nicht in der Lage sei, zu verstehen, dass es sich dabei um einen "komplexen Vorgang" handle und dass der angegebene Preis nur eine grobe Schätzung sei.

Wie die AGCM in ihrer Mitteilung weiter ausführt, wird die Wettbewerbsbehörde auch die Art und Weise des Weiterverkaufs der gebrauchten Geräte bewerten. Der Verbraucher kenne den aktuellen Marktpreis des zurückgegeben Geräts nicht, und eine dritte Partei entscheide als Käufer alleine und ausschließlich über den Gebrauchszustand und damit den Trade-in-Preis des Geräts. Darin sieht die AGCM eine unangemessene und irreführende Benachteilung der Kunden.

Am gestrigen Dienstag, den 26. Juli 2022, haben laut den Angaben der AGCM Beamte der Wettbewerbsbehörde, mit Unterstützung der Kartellabteilung der Guardia di Finanza, bereits Nachprüfungen in den Räumlichkeiten der betroffenen Unternehmen durchgeführt.  

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Autor: Ronald Matta, 27.07.2022 (Update: 27.07.2022)