Rücknahme von Elektroschrott: Viele Unternehmen handeln rechtswidrig
Seit Juli 2016 sind Unternehmen verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen alte Elektrogeräte von Endkunden kostenfrei zurückzunehmen - was für die Läden in erster Linie zusätzliche Kosten bedeutet.
Nun hat die Deutsche Umwelthilfe im Rahmen von Testbesuchen in mehr als der Hälfte der 52 untersuchten Geschäfte systematische Rechtverstöße in Bezug auf die Altgerätemitnahme feststellen können.
So war bei einem Drittel der Händler etwa die Abgabe von alten Elektrokleingeräten nicht oder erst nach beharrlichen, mehrfachen Nachfragen möglich, wobei insbesondere Filialen von Apple und unter anderen den Möbel- und Baumärkten Hornbach und Sconto ein besonders schlechtes Bild abgaben.
Auch Unternehmen, die grundsätzlich die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, erschweren dem Verein zufolge die Rücknahme zum Teil durch versteckte Informationen oder umständliche Vorgehensweisen. Reibungslos hingegen sei der Rückgabevorgang bei toom und Obi abgelaufen.
Die Deutsche Umwelthilfe weist auch darauf hin, dass der Druck auf Einzelhändler durch die fehlenden behördlichen Kontrollen vergleichsweise gering sei und behält sich vor, selbst gegen Unternehmen mit einer mangelhaften Rückgabepraxis zu klagen.
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