Reparatur-Label auf der Packung: Die EU forciert reparierbare Smartphones, Notebooks & co.
Ein bedeutender Sieg für "Right to Repair"-Aktivisten in Europa: Die Europäische Union hat gestern einen entsprechenden Beschluss verabschiedet, mit 394 Stimmen dafür, 94 Stimmen dagegen und 207 Enthaltungen. Nach dieser Abstimmung wird die EU-Kommission eine einheitliche und verpflichtende Kennzeichnung entwickeln, die Kunden mit einem eindeutigen und einfach zu verstehenden Symbol auf die zu erwartende Lebensspanne und auf die Reparatur-Freundlichkeit eines elektronischen Geräts hinweist.
Nach welchen Kriterien diese Skala Geräte bewertet, wie das Label aussehen wird oder ab wann die verpflichtende Kennzeichnung gilt wurde noch nicht beschlossen. Frankreich beginnt allerdings bereits im Januar mit einer entsprechenden Kennzeichnung, mit der auf einer Skala mit maximal zehn Punkten angegeben wird, wie gut ein Gerät repariert werden kann.
Für die Bewertung auf dieser Skala zählt vor allem, wie einfach ein Gerät zerlegt werden kann, wie es um die Preise und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen steht und welche Art von Reparatur-Dokumentationen der Hersteller seinen Kunden zur Verfügung stellt. Dieses Label soll vorerst bei Smartphones, Notebooks, Fernsehern, Waschmaschinen und Rasenmäher Verwendung finden.
Mittelfristig bleibt zu hoffen, dass eine verpflichtende Kennzeichnung nicht nur zur Information von Konsumenten dient, sondern dass Produkt-Hersteller einen zusätzlichen Anreiz erhalten, ihre Geräte möglichst reparierbar zu entwickeln, um eine bessere Wertung als konkurrierende Produkte zu erhalten.
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