Prophete: Hersteller auch von Budget-E-Bikes ist insolvent - Nachteile für Kunden denkbar
Der Name Prophete dürfte durchaus einen gewissen Klang besitzen. Der Fahrradhersteller existiert bereits seit über 110 Jahren und stellt neben klassischen Fahrrädern auch E-Bikes her. E-Bikes des Herstellers wurden nicht selten - und vorzugsweise über Discounter - zu durchaus günstigen Preisen angeboten. Nun hat der Fahrradhersteller einem Medienbericht zufolge einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bielefeld gestellt.
Gegenüber Die Glocke verweist ein Sprecher des Insolvenzverwalters darauf, dass man sich noch ganz am Anfang des Insolvenzverfahrens befinde und dementsprechend keine detaillierten Angaben zum Fortgang gemacht werden können. Generell gilt, dass ein Insolvenzverfahren keinesfalls zwangsläufig das komplette Ende der Aktivität eines Unternehmens und dessen Liquidation bedeuten muss.
Für Käufer beziehungsweise Besitzer eines E-Bikes von Prophete könnte sich die Insolvenz als äußerst unangenehm erweisen. Grundsätzlich erlöschen Verbraucherrechte bei einer Insolvenz zwar nicht, allerdings können sich in mehreren Fallkonstellationen Probleme ergeben.
Der Verbraucherzentrale zufolge kann die Durchsetzung von Verbraucherrechten in der Praxis schwierig werden. So sind diese logischerweise nicht mehr einforderbar, wenn das Unternehmen den Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt hat. Selbiges gilt für Garantieversprechen des Herstellers.
Gewährleistungsrechte, die defekte Ware betreffen, müssen dem Artikel zufolge gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Lehnt dieser eine Erfüllung an, müssen beispielsweise Reparaturkosten in der Insolvenztabelle geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß seien die Erfolgsaussichten diesbezüglich eher gering. Diese Fallkonstellation gilt allerdings nur, wenn der tatsächliche Verkäufer der Ware insolvent ist. Wurde ein Prophete-Fahrrad dementsprechend über einen Discounter erworben, bestehen diesem gegenüber die Gewährleistungsrechte.