PrivacyShield 2.0: Dritter Anlauf beim EU-US-Datentransferabkommen stößt schon auf Kritik
Wie geht man damit um, dass persönliche Daten von europäischen Bürgern auf US-Servern landen, wenn bekannt ist, dass US-Geheimdienste wie die NSA quasi unbeschränkten Zugang dazu haben? Dass sie, wie Snowden es ausdrückte, ein globales System zur Massenüberwachung unterhält, unter Verletzung internationalen Rechts sowie der Menschenrechte, auch mithilfe anderer Staaten wie Großbritannien.
Abkommen zum wichtigen Austausch von Daten sind da schwierig. Folglich wurden die letzten beiden Abkommen vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt, nachdem der österreichische Aktivist Max Schrems zunächst 2015 gegen „Safe Harbor“ und dann 2020 gegen „PrivacyShield“ erfolgreich geklagt hatte. Tolle Namen können sich die Amerikaner immerhin einfallen lassen.
Durch die Nichtigkeit dürfen EU-Daten nur noch sehr eingeschränkt in die in Datenschutzfragen mehr als unsichere USA und die dort situierten Server gelangen. Das jedoch ist in einer global vernetzten Welt beinahe unmöglich und für beteiligte Unternehmen, insbesondere US-Unternehmen wie Facebook/Meta geschäftsschädigend.
Der Druck der großen US-IT-Unternehmen auf die Politik dürfte gewaltig sein, weshalb man nun PrivaceShield 2.0 hinterherschiebt. Doch schon jetzt deutet sich an, dass die angeblichen Verbesserungen darin eher Augenwischerei sind. Und so erklärte Max Schrems auch bereits, dass er keine „substanzielle Reform auf US-Seite“ erkenne.
Ganz im Gegenteil: Trotz neuer Wortwahl wird die Massenüberwachung sogar explizit erlaubt. Alle europäischen Daten, die bei den US-Providern landen, kommen weiterhin auch in die Überwachungsprogramme wie PRISM und Upstream, obwohl der EuGH dies schon zweimal als nicht verhältnismäßig und damit für illegal erklärt hat.
Es wird außerdem darüber berichtet, dass die USA die Lage in der Ukraine dazu genutzt habe, um die „EU in dieser Wirtschaftsfrage unter Druck zu setzen“ und eine schnelle Einigung zu erzielen, ein freier Datenfluss sei als Sache der nationalen Sicherheit dargestellt worden. Enttäuscht ist Max Schrems auch von der EU, die dem Vorschlag und damit der Überwachung aller EU-Bürger zunächst einmal zugestimmt hat. Jetzt dürfte die Sache wieder einmal vor dem Gericht entschieden werden.
Quelle(n)
Bild: Screenshot aus einem Video der Europäischen Union