Prepaid-Karten: Neue gesetzliche Bestimmungen ab Juli 2017
Nach dem Willen des Gesetzgebers muss die Identität des Käufers beim Freischalten der Prepaid-Karte ein zweites Mal nachgewiesen werden. So soll sichergestellt werden, dass der Käufer tatsächlich der spätere Nutzer der Prepaid-Karte ist.
Laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" sind die Anbieter von Prepaid-Karten nicht sonderlich begeistert über die Neuregelung. Wegen des komplizierteren Prozederes erwarten sie einen Umsatzrückgang.
Grund für die neuen gesetzlichen Regelungen für Prepaid-Karten sind verschärfte Anti-Terror-Gesetze in der Bundesrepublik. Terroristen und Kriminelle greifen gerne auf Prepaid-Karten zurück, um Abhörmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zu umgehen. Manchmal kaufen Terroristen und Kriminelle die Prepaid-Karten in großen Mengen und nutzen für jeden Anruf eine neue.
Die neuen Regelungen gelten allerdings nur in Deutschland. Wer sich also eine anonyme Prepaid-Karte besorgen will, kann dies in einem anderen EU-Land tun. Außerdem bleibt die Anonymität der Prepaid-Karten, die bereits in Deutschland im Umlauf sind, bestehen.
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