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Oura vs. Ultrahuman: Kampf der smarten Ringe bekommt nun auch eine juristische Dimension

Oura verklagt Ultrahuman (Symbolbild, Ultrahuman Ring Air)
Oura verklagt Ultrahuman (Symbolbild, Ultrahuman Ring Air)
Zwei Hersteller von smarten Ringen befinden sich aktuell in einer rechtlichen Auseinandersetzung, in welcher es um die möglicherweise unzulässige Nutzung von geschützter Technologie geht. Das könnte durchaus Konsequenzen für den noch jungen Markt haben.

Der Markt für smarte Ringe ist aktuell im Entstehen, wobei inzwischen eine durchaus beachtliche Zahl an Unternehmen um die Aufmerksamkeit von Kunden und wahrscheinlich auch potenziellen Investoren buhlt. Dabei liegt es durchaus in der Natur der Sache, dass sich die entsprechenden Produkte im generellen Erscheinungsbild (stark) ähneln. Zwischen zwei Herstellern ist nun aber ein handfester Streit ausgebrochen, der nun auch auf juristischer Ebene ausgetragen wird.

Konkret hat das Unternehmen Oura den indischen Wettbewerber Ultrahuman verklagt. Dabei ist das 2013 gegründete, finnische Unternehmen Oura durchaus eine Größe am Markt - und wurde im April 2022 mit weit über 2 Milliarden Dollar bewertet. Oura wirft Ultrahuman vor, sich unerlaubt an der Technik von Oura und damit dem geistigen Eigentum des schwedischen Herstellers bedient zu haben.

Ultrahuman soll mit seinen Produkten Patente von Oura verletzt haben. Der Klage von Oura zufolge hat Ultrahuman auch versucht, Ingenieure von Oura abzuwerben. Zudem soll es offenbar auch über einen Investor zu einem Abfluss von Informationen gekommen sein. Ultrahuman ist es der Klageschrift nach auch tatsächlich gelungen, Oura-Mitarbeiter für Ultrahuman zu gewinnen.

In der Klage zählt Oura auch verschiedene Sensoren auf, die Ultrahuman nutzt - zum Beispiel auch PPG-Sensoren und erklärt auch, dass der genutzte Akku vom selben Hersteller stammt und Ultrahuman eine sehr ähnliche Marketingkampagne in den sozialen Medien durchgeführt habe. Insbesondere die letzten Punkte könnten durchaus eine Auswirkung nicht nur auf Ultrahuman besitzen - nämlich, wenn schon eine sehr starke Ähnlichkeit als eine Verletzung des geistigen Eigentums gewertet werden wird.

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Autor: Silvio Werner, 19.11.2023 (Update: 19.11.2023)