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Neues Gesetz: Balkonkraftwerke sollen einfacher installierbar werden, Privatpersonen auch Strom an Gewerbe liefern

Solaranlagen sollen für Privatpersonen demnächst einfacher installierbar sein (Symbolbild, Zbynek Burival)
Solaranlagen sollen für Privatpersonen demnächst einfacher installierbar sein (Symbolbild, Zbynek Burival)
Die Installation von Solaranlagen soll auch und insbesondere für Privatpersonen deutlich einfacher werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits finalisiert - und soll in Kürze vom Kabinett beraten werden.

Waren Solaranlagen in der Anfangszeit der Technologie für Privatkunden eher Zukunftsmusik und durch die Einspeisung häufig mit großen, bürokratischen Hürden verbunden, sieht die Situation inzwischen deutlich einfacher aus. So existieren mit Balkonkraftwerken quasi steckerfertige Systeme, mit denen Privatkunden zumindest die (teilweise) Leistungsaufnahme von Geräten im Haushalt mit Solarenergie abdecken können. Dabei hält sich die initiale, finanzielle Belastung durch die recht geringen Preise für Balkonkraftwerke in Grenzen.

Die Bundesregierung plant übereinstimmenden Medienberichten zufolge, Solarenergie mit einem neuen Gesetz zu fördern. Dabei sollen im Rahmen des Solarpaket I nicht etwa große Stromerzeuger und Unternehmen in den Hauptfokus genommen werden, sondern Privatleute. Der Frankfurter Allgemeine Zeitung zufolge soll so unter anderem die Installation eines Balkonkraftwerks einfacher werden. So soll im Rahmen des Gesetzes klargestellt werden, dass eine Anmeldung beim Netzbetreiber künftig nicht mehr nötig ist. Ganz ohne Bürokratie geht es allerdings nicht, so soll eine Meldung bei der Bundesnetzagentur nach wie vor erforderlich sein. Diese Anmeldung im Marktstammdatenregister soll allerdings auch vereinfacht werden.

Weiterhin sollen Mieterstrommodelle geöffnet werden - Mieterstrom bedeutet, dass auf dem Dach eines Hauses durch Solarzellen produzierter Strom direkt an die Bewohner geleitet werden, ohne, dass die Durchleitung durch das allgemeine Stromnetz erfolgt. Privatleute sollen in Zukunft auch - bei einer ausreichend groß dimensionierten Anlage - gewerbliche Verbraucher mit elektrischer Energie versorgen dürfen. Denkbar wäre eine solche Konstellation etwa in Mischgebieten.

Der Gesetzesentwurf soll finalisiert sein, die Verabschiedung durch das Kabinett zeitnah erfolgen. Ob die Änderungen auch alle so den Gesetzgebungsprozess überstehen, kann wie immer nicht als gegeben angenommen werden.

Quelle(n)

FAZ, Foto von Zbynek Burival auf Unsplash  

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> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2023-06 > Neues Gesetz: Balkonkraftwerke sollen einfacher installierbar werden, Privatpersonen auch Strom an Gewerbe liefern
Autor: Silvio Werner, 27.06.2023 (Update: 27.06.2023)