Netzzensur: Justizminister Maas legt erweiterten Entwurf vor
Der Gesetzesentwurf sieht strengere Regeln für soziale Netzwerke vor. Schon der erste Entwurf hatte heftige Proteste bei Branchenverbänden und Bürgerrechtlern ausgelöst, welche u.a. eine „wahllose Löschkultur“ befürchten. Noch während der bis Donnerstag laufenden Verbändeanhörung ist Bundesjustizminister Heiko Maas einen ganzen Schritt weiter gegangen und hat einen nochmals deutlich erweiterten, neuen Entwurf vorgelegt.
Bereits ursprünglich geplant war der zivilrechtliche Auskunftsanspruch der Opfer (z.B. von Hetze) gegenüber Plattformbetreibern. Kritiker befürchten hier das Ende der Anonymität im Netz, wenn z.B. Whistleblower unter dem Vorwand einer Rechtsverletzung aufgedeckt werden könnten.
Die Liste der im Entwurf unter Strafe gestellten Tatbestände ist in der Neuauflage von 14 auf 24 angewachsen. Soziale Netzwerke sollen nun zusätzlich zu Äußerungen menschenfeindlicher Hetze z.B. auch Pornographie, landesverräterische Fälschungen und terroristische Inhalte innerhalb kürzester Zeit löschen, sonst drohen massive Bußgelder.
Das Problem hierbei ist die Bewertung der Beiträge, die von den sozialen Netzwerken vorgenommen werden muss. Welcher Beitrag fällt unter den Tatbestand, welcher ist noch harmlos? Kritiker befürchten eine „wahllose Löschkultur“, weil Facebook & Co im Zweifelsfall immer zuerst löschen werden, um Bußgelder zu vermeiden.
„Das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird immer mehr zu einem allgemeinen Netzzensurgesetz“, warnt u.a. Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft. „Dass der Entwurf obendrein an Verbänden und Zivilgesellschaft vorbei derart umfangreich erweitert und sogar bereits bei der EU-Kommission notifiziert wurde, ist ein handfester Skandal.“, kritisiert Volker Tripp weiter.
Letztlich müssten alle neuen Beiträge vor ihrer Veröffentlichung kontrolliert und bewertet werden. Zudem bleibt die Frage wie fälschlich gelöschte Beiträge schnell wieder veröffentlicht werden können und wer für die dabei möglicherweise entstandenen Schäden der vorläufigen Löschung haftet. Online-Dienstleister klagen über fehlende Ressourcen für eine so umfangreiche Überprüfung, zahllose Löschungen um im Zweifel Bußgelder zu vermeiden wären die Folge.
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