Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Entwurf verstößt gegen Menschenrechte
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz will SPD-Justizminister Heiko Maas härter gegen Hasspostings im Internet vorgehen. Unter Androhung hoher Strafen sollen Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet werden, „offensichtlich“ rechtswidrige Inhalte innerhalb kürzester Zeit zu löschen. Kritikern zufolge kommt das einer Auslagerung des Rechtsstaates an juristische Laien gleich, die selbst bei komplexen Straftatbeständen wie etwa der Volksverhetzung potentiell sehr kostspielige Entscheidungen treffen müssen.
Nun hat sich auch der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen David A. Kaye überaus kritisch zum aktuellen Gesetzesentwurf geäußert. So besteht die Gefahr, dass die Meinungsfreiheit mithilfe von vagen Begriffen wie Diffamierung eingeschränkt wird.
Darüberhinaus seien die Strafen - immerhin bis zu 50 Millionen Euro - nicht angemessen und die Löschfristen von einem respektive sieben Tagen schlicht zu gering. Vergleichbare Rechtsstreits ziehen sich oft über Jahre und in oft tagelangen Hauptverhandlung finde ein zähes Abwägen einzelner Rechtsnormen statt. Ein weiterer Hauptkritikpunkt betrifft eben den fehlenden Richtervorbehalt, letztlich bleibt die Rechtswidrigkeit ungeklärt.
Entgegen aller Widerstände will die Bundesregierung das Gesetz offensichtlich noch vor der Sommerpause verabschieden. Ob es allerdings vor Gerichten bestand hat, ist fraglich.