NetzDG: Weniger Beschwerden als erwartet
Wie ein Bericht des Spiegels darstellt, sind in den ersten beiden Monaten des Jahres lediglich 205 Anzeigen mit Bezug auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beim Bundesamt für Justiz eingegangen. Dem Medium zufolge rechneten die Behörden mit 25.000 entsprechender Beschwerden.
Völlig unklar sind aber nach wie vor die tatsächlichen Auswirkungen des seit dem 1. Januar geltenden Gesetzes. So dürften entsprechende Beschwerden nur dann an das Bundesamt gelangen, wenn die Plattformen möglicherweise unangemessenes Material in den entsprechenden Fristen nicht löschen, Aufzeichnungen über die Zahl der tatsächlich gelöschten Inhalte existieren nicht.
Berichte über sogenanntes Overblocking gab es zur Einführung des Gesetzes zahlreiche, sind aktuell allerdings deutlich abgeschwächt. Overblocking bezeichnet dabei das Blockieren von (gerade noch) erlaubten Inhalten, die vom Plattformbetreiber in der Angst vor negativen rechtlichen Konsequenzen „zur Sicherheit“ gelöscht werden.