Nach langem Streit: Pauschalabgabe für CDs und DVDs beschlossen
Sogenannte Pauschalabgaben sind von Herstellern respektive Importeuren (unter anderem) von Speichermedien zu leisten, um damit legale Privatkopien und legale Zugänglichmachungen abzugelten.
Bis zum Jahr 2008 wurden die entsprechenden Sätze in einem Gesetz geregelt, danach wurde in Bezug auf CDs und DVDs erst jetzt - und damit knapp zehn Jahre später - eine Einigung getroffen.
So müssen Hersteller und Importeure ab Januar 2018 für jede CD 1,25 Cent an die ZPÜ abgeben, ist die CD mehrmals beschreibbar, verdoppelt sich der Satz. Die Zahlungen für DVDs liegen abhängig von der Speicherkapazität bei bis zu 10 Cent für mehrfach beschreibbare 9,4-GByte-Exemplare.
Der Mitteilung zufolge wurde auch rückwirkend für 2008 bis 2018 ein zufriedenstellender Abschluss erzielt, wobei der Informationskreis AufnahmeMedien seine Kritik an dem System der Privatkopievergütung erneuert hat.
Offenlegung: Der Autor profitiert durch Ausschüttungen der VG Wort mittelbar von der Pauschalabgabe.