Monopolkommission warnt vor Preisabsprachen zwischen KIs
In ihrem aktuellen Hauptgutachten weisen die Wettbewerbshüter der Monopolkommission auf die wachsende Verbreitung von Algorithmen zur Festlegung von Preisen hin. Wo früher Mitarbeiter manuell Preise anpassten, kalkulieren nun Computersysteme etwa auf Grundlage des aktuellen Lagerbestands den Verkaufspreis.
Der Kommission zufolge werden dabei zunehmend selbstlernende Systeme eingesetzt. Diese könnten ganz ohne menschliche Eingriffe in Zukunft faktisch Preisabsprachen mit anderen Systemen und Anbietern vornehmen, da die Preise der Konkurrenz den eingesetzten Algorithmen zugänglich und bekannt sind.
Was für die Händler in einer höheren Gewinnspanne resultiert, würde Verbraucher klar benachteiligen. Die Kommission schlägt daher unter anderem vor, Entwickler entsprechender Systeme weitreichender haften zu lassen, zudem sollten Verbraucherschützer sogenannte Sektoruntersuchungen anstoßen können.
In dem Hauptgutachten fordert die Monopolkommission zudem eine vereinheitlichte Regulierung von audiovisuellen Mediendiensten, also etwa dem Videostreaming und spricht sich dafür aus, die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beschränken.
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