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Microsoft: Konzern muss ausländische Nutzerdaten nicht herausgeben

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US-Behörden haben Microsoft auf die Herausgabe von personenbezogenen Daten eines Nutzers aus dem Ausland verklagt. Diese Klage konnte Microsoft nun erfolgreich vor Gericht zurückweisen.

Nachdem US-Behörden Microsoft verklagt haben, um Informationen über einen mutmaßlichen Drogendealer aus dem Ausland zu bekommen, hat es Microsoft nun geschafft, die Klage vor einem Berufungsgericht zurück zu weisen. Der Konzern darf somit den Behörden die Informationen zu ausländischen Nutzerdaten verweigern. Die Klage wurde bereits im Jahr 2013 eingereicht, als die Ermittlungsbehörden Einsicht in die E-Mails des Verdächtigen haben wollten. Allerdings entschloss sich Microsoft dazu, nur die E-Mails heraus zu geben, die auf den amerikanischen Konten gespeichert waren. Als Reaktion darauf verklagten die Behörden Microsoft. Die Entscheidung diese Anklage zurückzuweisen fiel allerdings bei den Richtern nicht einstimmig aus, da aus Sicht der Richter diese Entscheidung ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellen könnte. Die Richter fordern daher deutlich schärfere und klarere Gesetze, die solche Sachverhalte regeln sollen. Auch Microsoft fordert eine klarere Gesetzgebung zur Regelung solcher Fälle.

Nach den Enthüllungen von Edward Snowden sind immer mehr amerikanische Firmen dazu übergegangen, Daten von europäischen Kunden auch in Europa zu speichern, um das Vertrauen in die Firmen wiederherzustellen. Somit sind Gerichtsverhandlungen für amerikanische Konzerne äußerst wichtig im Bezug auf den Datenschutz ihrer ausländischen Kunden.

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Autor: Cornelius Wolff, 25.01.2017 (Update: 25.01.2017)