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Microsoft: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

Microsoft: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein.
Microsoft: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein.
Das Bundeskartellamt hat eine Prüfung von Microsoft eingeleitet. Die Bonner Behörde prüft, ob der Software-Riese aus den USA eine "üeberragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hat. Nach Alphabet, Meta und Amazon nimmt das Kartellamt nun Microsoft ins Visier.

Das Bundeskartellamt nimmt mit Microsoft, nach den Internet- und Technologieriesen Alphabet, Meta und Amazon, den nächsten Branchenriesen ins Visier. Wie das deutsche Kartellamt bekannt gab, hat die Behörde aus Bonn am 28. März 2023 ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung ist die Prüfung, ob Microsoft eine überragende, marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

Microsoft hat mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software. Darauf aufbauend hat es sein Produktangebot sowohl für Unternehmenskunden als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ständig erweitert. In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten. Darüber hinaus ist Microsoft in weiteren Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karrierenetzwerken mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und machte zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam. Angesichts dessen gibt es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Eine solche Feststellung würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen.

Die deutschen Kartellwächter berufen sich auf die Grundlage für das Verfahren gegen Microsoft von Anfang 2021, als die Bundesbehörde die Befugnisse im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne erhalten hatte (§ 19a GWB). Mit diesen Befugnissen kann das Kartellamt in einem zweistufigen Verfahren eventuelle Praktiken von Konzernen, die massiv den Wettbewerb gefährden, behördlich untersagen.

Das Bundeskartellamt hat gegen Microsoft die erste Stufe zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung gestartet. Als Anhaltspunkt dafür diene das Vorliegen eines digitalen Ökosystems über verschiedene Märkte. Damit verbundene Machtstellungen seien von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar. Ein Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts sei mit der heutigen Entscheidung zur Verfahrenseinleitung noch nicht verbunden, so das Amt.

Die rechtskräftige "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hat das Kartellamt für Alphabet und Google am 5. Januar 2022, für Meta (Facebook) am 4. Mai 2022 verkündet. Amazon hat die Verfügung, mit der das Bundeskartellamt eine entsprechende Feststellung getroffen hat, angefochten. Das Beschwerdeverfahren ist vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Die Prüfung, ob dem Konzern Apple eine solche Stellung zukommt, ist weit fortgeschritten.

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Autor: Alena Matta, 28.03.2023 (Update: 30.03.2023)